Glossar der Zustellbranche

Mailing

Briefe, Massenaussendungen in Form von Flyern etc.

Medien

Hier Sammelbegriff für Objekte der adressierten wie unadressierten Zustellung

Midijob

Beim Midijob handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich (zwischen Minijob und voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung). Link zu Informationen der Minijobzentrale.

Mindestalter

Ab wieviel Jahren darf man arbeiten und Zeitung austragen? Wie ist das Mindestalter beim Schülerjob? Das gesetzliche Mindestalter ab dem man Zeitungen austragen, Prospekte austeilen, Flyer verteilen oder Werbung zustellen darf liegt bei 13 Jahren. Dies ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Nicht alle Zustellunternehmen in Deutschland stellen 13-jährige ein, deshalb findest du auf dem Jobportal www.zustellerkom.de auch Stellenangebote mit einem höheren Mindestalter. Ein Arbeitgeber darf keine Personen unter 13 Jahren einstellen, ab welchem Alter darüber eingestellt wird, kann jedes Unternehmen selbst festlegen.

Minijob

Minijobs werden kurzfristig oder geringfügig angeboten und sind in der Zustellbranche häufig anzutreffen. Eine detaillierte Beschreibung, was der Begriff Minijob genau bedeutet findest du bei der Minijobzentrale: www.minijobzentrale.de. Sofern dir das zu sehr ins Detail geht und du schnell und einfach einen Minijob bei dir in der Nähe finden möchtest, kannst du dich hier über zustellerkom.de direkt bewerben.

Der Zustellerjob: Geld verdienen, Wünsche erfüllen; eine neue Existenz aufbauen; der Einstieg ins Berufsleben; Tag- oder Nachtzustellung, flexible Arbeitszeiten; ein Job an der frischen Luft, Arbeit mit Fitness verbinden. Bewerben geht einfach.