Glossar der Zustellbranche

Gangfolge

Der Briefzusteller sortiert die angelieferten Briefe nach der Gangfolge seines Bezirkes. Vorgaben zur Gangfolge erhalten Zusteller teilweise vom Arbeitgeber.

Gebietsleiter

Ansprechpartner/Vorgesetzter für Austräger, Boten, Träger, Verteiler, Zusteller ist verantwortlich, dass alle Bezirke/Reviere besetzt sind

Gehalt

Grundsätzlich hängt die Höhe des Gehalts eines Zustellmitarbeiters von mehreren Faktoren ab. So z. B. ob es sich um eine geringfütige Beschäftigung im Nebenjob, einen Schülerjob, Minijob oder einen Teilzeitjob oder Vollzeitjob handelt. Dann auch z. B. wie groß das Zustellgebiet ist etc. Nachdem eine Bewerbung über das Jobportal zustellerkom.de beim Arbeitgeber ankommt, erhält ein Bewerber vom Zustellunternehmen alle Informationen zum Gehalt. Da Zustellerkom ein Jobportal ist und kein Arbeitgeber, zahlt Zustellerkom an Zeitungsausträger, Briefboten, Prospektzusteller etc. kein Gehalt. Mehr zum Thema Gehalt findest du hier im Glossar bei Zustellerkom auch unter Vergütung.

Gemeindeblaetter

s. unadressierte Zeitungen

Geringfuegige Beschaeftigung

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit Verdienstgrenze oder Zeitgrenze. Minijobs sind über die Minijob-Zentrale geregelt. Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber von Minijobbern an die Bundesknappschaft abgeführt. Bei Midijobbern, Teilzeitangestellten oder Mitarbeitern in Vollzeit werden diese an Krankenkassen abgeführt.

Gewerbe Zustellung

Zustellung von Sendungen an nicht-private Empfänger, z. B. Autohäuser, Reparaturwerkstätten etc.

Give away

Zugaben, Gratisleistungen, die als Anreiz oder als Kundenbindungsmaßnahmen ausgehändigt werden (z. B. Verschenken von Kugelschreiben mit Unternehmens-Logo an Messebesucher)

Der Zustellerjob: Geld verdienen, Wünsche erfüllen; eine neue Existenz aufbauen; der Einstieg ins Berufsleben; Tag- oder Nachtzustellung, flexible Arbeitszeiten; ein Job an der frischen Luft, Arbeit mit Fitness verbinden. Bewerben geht einfach.