Glossar der Zustellbranche

Mindestalter

Ab wieviel Jahren darf man arbeiten und Zeitung austragen? Wie ist das Mindestalter beim Schülerjob? Das gesetzliche Mindestalter ab dem man Zeitungen austragen, Prospekte austeilen, Flyer verteilen oder Werbung zustellen darf liegt bei 13 Jahren. Dies ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Nicht alle Zustellunternehmen in Deutschland stellen 13-jährige ein, deshalb findest du auf dem Jobportal www.zustellerkom.de auch Stellenangebote mit einem höheren Mindestalter. Ein Arbeitgeber darf keine Personen unter 13 Jahren einstellen, ab welchem Alter darüber eingestellt wird, kann jedes Unternehmen selbst festlegen.


Der Zustellerjob: Geld verdienen, Wünsche erfüllen; eine neue Existenz aufbauen; der Einstieg ins Berufsleben; Tag- oder Nachtzustellung, flexible Arbeitszeiten; ein Job an der frischen Luft, Arbeit mit Fitness verbinden. Bewerben geht einfach.