Zustellhindernisse, Regeln, Sorgfalt
Zusteller begegnen auf ihrem Zustellgang Hindernisse, die zu überwinden sind. Darüber hinaus gibt es vom Arbeitgeber klare Vorgaben, Leitlinien oder Richtlinien zur Zustellung, die zu befolgen sind. Diese schließen auch Anweisungen zur Sorgfalt beim Umgang mit Zustellmedien etc. ein. Mehr zu diesen Themen auf dieser Seite.
Zustellung in Zeitungsrollen, Zeitungsboxen oder Briefkästen?
Unadressierte Prospekte und Zeitungen werden in Briefkasten gesteckt
- Zustellung in Briefkasten (keine Zustellung, sofern kein Namen angebracht ist)
- Zustellverbote beachten
- Vor Witterung schützen, so weit wie möglich in den Briefkasten stecken
- Pro Briefkasten = 1 Exemplar
Eine Ablage auf Treppen, in Gartenzäunen, in Hausfluren, vor Haustüren oder zum Beispiel in Rollgittern ist untersagt. Sofern es Sonderregelungen gibt, muss dies mit dem Ansprechpartner des Zustellunternehmens geklärt werden. Sofern kein Briefkasten angebracht, aber eine Zeitungsrolle vorhanden ist, dann die Prospekte dort zustellen. Sind kein Briefkasten und keine Zeitungsrolle vorhanden, aber es wohnt eindeutig jemand im Haus, dann ebenfalls mit dem Ansprechpartner des Zustellunternehmens klären, was zu tun ist.
Gemeinschaftsbriefkästen: Sind an einem Haus mehr Klingeln als Briefkästen angebracht, dann ist mit dem Zustellunternehmen die Vorgehensweise abzustimmen.
ACHTUNG: Keine Zustellung bei Hausbewohnern, die ein Zustellverbot am Klingelschild / Briefkasten angebracht haben.
Zustellhindernisse | Sorgfalt
Hund im Vorgarten
Ein Hund hält sich in einem eingezäunten Grundstück auf. Unabhängig von der möglichen Gefahr, die von einem Hund ausgehen kann, kann folgende Vorgehensweise empfohlen werden: Befindet sich ein Hund im Vorgarten oder -hof eines Hauses und ist auch der Briefkasten erst hinter dem Gartenzaun, sollte erstmal auf die Zustellung verzichtet werden. Adresse dem Zustellunternehmen umgehend melden und mit dem Ansprechpartner klären, wie die Sendungen zum Empfänger gelangen.
Schlechte Witterung
Für die Zustellung bei schlechter Witterung stellen manche Zustellunternehmen Tüten / Schlauchtüten zur Verfügung. Mit diesen können zum Beispiel Zeitungen geschützt bei Abonnenten gesteckt werden. Grundsätzlich sollten Boten Zustellobjekte vor Nässe und Beschädigung schützen. Informationen zur Arbeitssicherheit und Zustellerausrüstung.
Klingelhäuser
Dabei handelt es sich um Wohngebäude (häufig Hochhäuser), deren Briefkästen sich in den Fluren oder Treppenhäusern, d. h. im Gebäudeinnern, befinden. Um die Zustellung dennoch ausführen zu können, sollten Austräger von Prospekten und unadressierten Wochenzeitungen klingeln und höflich um Zutritt zu den Briefkästen bitten. In manchen Fällen erlauben Hausverwaltungen eine Ablage von Zeitungen oder Prospekten (Abstimmung mit dem Zustellunternehmen ist erforderlich). Kann sich ein Zusteller keinen Zutritt zu den Briefkästen verschaffen, ist mit dem Ansprechpartner des Zustellunternehmens zu klären, was zu tun ist. Auf keinen Fall irgendwie zustellen oder Werbemedien oder kostenlose Zeitungen vor einem Gebäude unerlaubt ablegen.
ACHTUNG:
- Jedes Unternehmen handhabt den Umgang mit Klingelhäusern anders. Deshalb sollte in jedem Fall vorab mit einem Ansprechpartner geklärt werden, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Arbeitgeber stellen Informationen hierzu auch z. B. in den Vertragsunterlagen oder in ihren Onlineportalen zur Verfügung.
Ruhe bei der Zustellung
Lärm vermeiden. Nicht mit Fahrzeugen z. B. über Blechrampen fahren.
Offizielle Wege benutzen - keine Abkürzungen
Zusteller ersparen sich viel Ärger, wenn sie offizielle Wege und keine Abkürzungen nutzen - z. B. ist nicht erlaubt, durch private Gärten oder Blumenbeete zu laufen.
Zustellung ist nicht möglich? Beim Arbeitgeber melden!
Ist aus dem einen oder anderen Grund die Zustellung nicht möglich – ist z. B. der Zugang zu einem Briefkasten blockiert – muss nach Beendigung der Tour umgehend der Arbeitgeber informiert werden. Zustellunternehmen haben für so gut wie alle Fälle Lösungen, in die Zusteller eingewiesen werden.