Willkommen im Hilfe-Bereich beim Jobportal zustellerkom.de
Hier liefern wir Jobinteressierten Antworten auf Fragen zum Zustellerjob und zur Bewerbung über das Jobportal zustellerkom.de. Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns eine E-Mail: info@zustellerkom.de.
zustellerkom.de ist das JOBPORTAL für Personen, die einen neuen Job als Briefzusteller, Zeitungsausträger oder Prospektausteiler suchen.
Die GIZZImedia GmbH bietet dir über die Jobbörse zustellerkom.de einen kostenlosen Service zur Bewerbung bei einem regionalen Arbeitgeber bei dir vor Ort.
Über diesen Link kommst du zur Arbeitgeber- und Jobsuche und dann weiter zum Bewerbungsformular.
1.) Gib die Postleitzahl deines gewünschten Arbeitsortes und dein Alter ein, damit wir für dich deinen passenden Arbeitgeber suchen können, der in deiner Region und in der Nähe deines Wohnortes Mitarbeiter für die Zustellung einstellt und Jobs über zustellerkom.de anbietet. Beim Schülerjob entfällt z.B. die Nachtarbeit, diese ist erst für Volljährige ab 18 Jahren möglich, deshalb ist die Eingabe des Alters wichtig. (Link zum Postleitzahlenverzeichnis/ZIP-Code-Directory)
2.) Im nächsten Schritt gibt es 3 Möglichkeiten:
- Wird dir eine Karte mit Zustellerkom-Symbolen angezeigt, wurde in der von dir eingegebenen Postleitzahl/PLZ ein oder mehrere Arbeitgeber gefunden, der/die Jobs für Austräger über zustellerkom.de anbietet/en. In der Karte findest du Zustellerkom-Symbole in Farben. Jede Farbe bedeutet eine Zustellart (schwarz = Nachtzustellung von Tageszeitungen, türkis = Briefzustellung, gelb = Prospekt-, Wochenzeitungs- oder Gemeindeblattzustellung).
- Das System sucht bis zu 5 Kilometer im Umkreis um deine Postleitzahl/PLZ nach Arbeitgebern. Aus diesem Grund kann es sein, dass dir auch ein Arbeitgeber angezeigt wird, der weiter entfernt Jobs anbietet.
- Wenn du nicht zur Karte weitergeleitet wurdest, gibt es derzeit auf zustellerkom.de keinen Arbeitgeber, der in deinem Wohnort Jobs über das Jobportal zustellerkom.de anbietet.
3.) Bewirb dich jetzt schnell und einfach. Über den gelben Button unterhalb der Karte kommst du zum Bewerbungsformular. In jedem Postleitzahlengebiet beschäftigt das Zustellunternehmen bei dir vor Ort mehrere Zustellmitarbeiter. Dein gewünschtes Zustellgebiet, also den Stadtteil, teilst du im Bewerbungsformular mit. Formular absenden. Auch Quereinsteiger sind herzlich willkommen.
4.) Jetzt brauchst du ein wenig Geduld. Deine Bewerbung wird direkt an das Zustellunternehmen weitergeleitet. Anhand deiner Informationen im Bewerbungsformular prüft das Unternehmen, ob direkt bei dir vor der Haustüre ein Gebiet frei ist, das dir zum Zustellen angeboten werden kann. Oder ob du vielleicht mit einem anderen Gebiet starten und später in ein Gebiet vor der Haustüre wechseln kannst. Ziel von Zustellunternehmen ist es, Gebiete mit kurzem Anfahrtsweg für Bewerber zu finden.
Du bewirbst dich über das Jobportal zustellerkom.de bei einem regionalen Zustellunternehmen bzw. Arbeitgeber vor Ort.
Wann, wie und mit wem kommt ein Vertrag zustande, wenn ich mich über das Zustellerkom-Jobportal bewerbe?
Du füllst das Bewerbungsformular aus und schickst deine kostenlose Bewerbung ab. Nach Bewerbungseingang über zustellerkom.de erhältst du vom Zustellunternehmen eine Nachricht mit konkreten Jobinformationen zu deiner Bewerbung (in der Regel innerhalb von zwei Wochen).
Wirst du mit deinem künftigen Arbeitgeber einig, so kommt ein Vertrag zwischen dir und dem Arbeitgeber zustande. Beim Schülerjob Zeitung oder Prospekte austragen, für Personen unter 18 Jahren, muss beim Vertrag zwischen Arbeitgeber und Bewerber auch ein Erziehungsberechtigter mit unterschreiben.
Wo und wie finde ich Informationen zu meinem künftigen Arbeitgeber auf zustellerkom.de?
Über die Eingabe der Postleitzahl deines Wohnortes/Arbeitsortes in der Suchleiste auf zustellerkom.de oder auf dem Weg zum Bewerbungsformular über die Zustellerkom-Figuren auf der Karte.
Sofern für eine Postleitzahl kein Unternehmen angezeigt wird, sucht derzeit über zustellerkom.de kein Zustellunternehmen in dieser Postleitzahl Mitarbeiter.
Kann ich ohne Vertrag arbeiten?
NEIN, das ist nicht möglich.
Darf ich für mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten?
Gesetzlich ist dies möglich. Nicht jeder Arbeitgeber ist damit einverstanden, dass Mitarbeiter für ein weiteres Unternehmen arbeiten. Zu diesem Thema gibt es individuelle Regelungen, die mit dem Arbeitgeber, also dem Zustellunternehmen, zu klären sind. Darüber hinaus sind Nebenjobs beim Hauptarbeitgeber teilweise genehmigungspflichtig.
Wenn man z.B. bereits eine Ausbildung macht und zusätzlich Zeitungen austragen möchte, sollte man vorab mit dem Ausbildungsbetrieb klären, ob man eine Nebenbeschäftigung anfangen darf – vielleicht gibt es auch einen Hinweis zu diesem Thema im Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag.
Wenn du hier klickst, kommst du zur Arbeitgebersuche und dann weiter zum Bewerbungsformular auf zustellerkom.de, über das du dich in wenigen Minuten ganz einfach bei einem Zustellunternehmen bewerben kannst. Deine Bewerbung wird direkt an das Zustellunternehmen bei dir vor Ort weitergeleitet. Bewerbungen von Quereinsteigern sind ebenfalls erwünscht. Das Unternehmen meldet sich innerhalb von spätestens zwei Wochen bei dir. Bitte NICHT mehrfach bewerben.
Muss ich für die Bewerbung bezahlen?
NEIN. Die GIZZImedia GmbH bietet dir über das Jobportal zustellerkom.de den kostenlosen Service zur Bewerbung bei einem Arbeitgeber bei dir vor Ort.
Kann ich mich bewerben ohne dass ein Vertrag zustande kommt?
JA. Bei der Bewerbung kommt kein Vertrag mit der GIZZImedia GmbH zustande.
Muss ich bei der Bewerbung ein Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse mitsenden?
NEIN. Für deine Bewerbung über zustellerkom.de genügt es, wenn du alle Pflichtfelder im Bewerbungsformular ausfüllst.
Kann ich mich telefonisch bewerben?
NEIN. Aufgrund der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind Bewerbungen ausschließlich schriftlich über das Bewerbungsformular auf zustellerkom.de möglich.
Kann ich vorbeikommen?
NEIN. Aufgrund der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind Bewerbungen ausschließlich schriftlich über das Bewerbungsformular auf zustellerkom.de möglich.
Beim Absenden deiner Bewerbung über das Bewerbungsformular auf der Jobbörse zustellerkom.de erhältst du eine E-Mail von info@zustellerkom.de über den erfolgreichen Versand deiner Bewerbung an das Zustellunternehmen. Innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Bewerbungseingang setzt sich das Zustellunternehmen, der Arbeitgeber vor Ort, mit dir in Verbindung.
Bitte nicht vor Ablauf der Frist beim Team vom Jobportal zustellerkom.de den Stand deiner Bewerbung abfragen und bitte NICHT doppelt bewerben. Mitarbeiter der GIZZImedia GmbH können dir zum Stand deiner Bewerbung keine Auskunft erteilen, da wir nicht der Arbeitgeber sind. Die Bearbeitung deiner Bewerbung erfolgt ausschließlich über den Arbeitgeber bei dir vor Ort, an den deine Bewerbung weitergeleitet wurde.
Wartest du deutlich länger als 14 Tage nach Absenden deiner Bewerbung über zustellerkom.de auf eine Rückmeldung vom Zustellunternehmen, dann helfen wir dir wie folgt:
Von info@zustellerkom.de hast du eine Bewerbungsbestätigung per E-Mail erhalten. Sende uns diese mit dem Hinweis zurück, dass du vom Zustellunternehmen noch keine Nachricht zu deiner Bewerbung erhalten hast. Wir setzen uns dann für dich mit dem Unternehmen in Verbindung. Dieser Vorgang ist nicht möglich, ohne dass du uns die Bestätigungsmail auch wieder per E-Mail zurückschickst. Andernfalls können wir deine Bewerbung nicht zuordnen.
Mindestalter beim Schülerjob? Ab wann darf man Zeitungen austragen oder Prospekte verteilen?
Das Verteilen von Wochenzeitungen (unadressierte Anzeigen- oder Wochenblätter, Gratiszeitungen) und Prospekten (unadressierte Werbesendungen, Flyer, Broschüren, Reklame etc.) sowie Gemeindeblättern ist gesetzlich ab einem Mindestalter von 13 Jahren möglich, allerdings mit rechtlichen Einschränkungen: So darf die tägliche Arbeitszeit bei Kindern zwei Stunden nicht überschreiten, die schulischen Verpflichtungen sollen nicht vernachlässigt werden und die körperliche Belastung der Tätigkeit muss vertretbar sein. Auch dürfen Kinder nicht am Sonntag und in der Nacht arbeiten. Um all das sicherzustellen, ist bei unter 18-Jährigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die gesetzlichen Vorgaben treffen für Austräger auch bei einer Ferienarbeit zu.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Art, das Ausmaß und die Rahmenbedingungen unter denen Minderjährige in Deutschland beschäftigt werden dürfen (Jugendarbeitsschutzgesetz,BMAS).
Warum ist das Mindestalter auf zustellerkom.de in manchen Regionen höher als 13 Jahre?
Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es deutschlandweit individuelle Einstellungsregelungen bei Zustellunternehmen. Nicht alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter über zustellerkom.de suchen, beschäftigen Zeitungsboten ab 13 Jahren.
Über die folgenden beiden Links findest du bei zustellerkom.de ab welchem Alter ein Schülerjob für Austräger von Werbung oder Zeitungen bei dir vor Ort angeboten wird:
1.) Arbeitgeber finden & bewerben: Eingabe deiner PLZ/Postleitzahl/ZIP Code
2.) PLZ/Postleitzahl/ZIP Code eingeben und Seite mit Informationen zum Arbeitgeber/Job anzeigen lassen
Anmerkung: In deiner PLZ werden keine Jobs/Arbeitgeber angezeigt oder nur Jobs/Arbeitgeber für Personen ab 18 Jahren? Dann sucht derzeit leider kein Unternehmen Mitarbeiter in deinem Alter in deiner Region über zustellerkom.de. Das kann sich demnächst ändern. Informationen dazu findest du über unseren Blog auf zustellerkom.de oder bei Zustellerkom auf Facebook und Instagram. Wir halten dich auf dem Laufenden.
Deine Bewerbung über das Jobportal zustellerkom.de wird direkt an den/die Arbeitgeber vor Ort weitergeleitet. Im Bewerbungsformular teilst du deinen gewünschten Starttermin mit. Das Zustellunternehmen prüft die Arbeitsmöglichkeiten und meldet sich bei dir, in der Regel innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Bewerbungseingang, mit konkreten Informationen zu deiner Bewerbung und teilt dir mit, wann ein Start möglich ist.
Zustellunternehmen achten darauf, dass Austräger keine langen Anfahrtswege zum Zustellgebiet haben. Wenn bei Eingang der Bewerbung alle Gebiete mit Zustellern besetzt sind, ist ein wenig Geduld erforderlich, bis eine entsprechende Stelle frei wird. Viele Unternehmen haben eine Warteliste für Bewerber (hierfür ist deine Zustimmung im Bewerbungsformular erforderlich).
Mit etwas Glück ist ein Gebiet (Bezirk, Revier, eine Tour etc.) frei, das dauerhaft von dir übernommen werden kann und du kannst direkt zum Wunschtermin mit einem festen Job bei dir vor Ort als Stammzusteller starten.
Bei volljährigen Bewerbern gibt es weitere Varianten:
Die zweite Variante ist, dass direkt bei dir vor der Haustüre noch kein festes Gebiet frei ist und du die Möglichkeit hast, für Stammzusteller als Urlaubsvertretung zu beginnen. Bei dieser Variante solltest du flexibel sein, vielleicht wechseln die Gebiete, in denen du tätig bist – auf jeden Fall lernst du deine Stadt/dein Dorf näher kennen als bisher.
Als dritte Variante, die für volljährige Personen zutrifft, könnte dir angeboten werden, dass du zu deinem gewünschten Starttermin ein Gebiet übernimmst, das von deinem Wohnort weiter weg ist und du zu einem späteren Zeitpunkt ein näher an deinem Wohnort liegendes Stammgebiet übernimmst.
Dies sind drei Beispiele, es gibt sicher noch mehr Varianten in der Zusammenarbeit vor Ort. Alle Fragen, auch z.B. zur Bezahlung von Fahrspesen bei Übernahme entfernter Zustellgebiete etc. klärst du direkt mit dem Ansprechpartner des Zustellunternehmens.
Wie und wann erfolgt die Anlieferung bzw. Abholung und wann kann ich meinen Zustellgang starten?
Wie und wann du deine Zeitungen, Prospekte, Gemeindeblätter oder Briefe angeliefert bekommst oder ob du die Exemplare an einer Sammelstelle abholst, hängt von der Tourenplanung deines künftigen Arbeitgebers ab. Anlieferung oder Abholung vereinbarst du vor deiner Vertragsunterzeichnung mit deinem Arbeitgeber.
Zustellunternehmen versuchen immer eine möglichst bequeme Lösung für den Zusteller zu finden.
Aus der Anlieferung bzw. Abholung ergibt sich dann auch für dich, wann du mit dem Zustellgang starten kannst.
Anmerkung zur Nachtzustellung von Tageszeitungen:
Zeitungen werden in der Regel immer nach 24 Uhr angeliefert (meist im Zeitraum zwischen 24 Uhr bis 4 Uhr). Eine Zustellung vor 24 Uhr ist nicht möglich.
Wie viel verdiene ich beim Zustellerjob? Wie hoch ist mein Lohn als Zusteller?
Der Verdienst von Austrägern hängt von mehreren Faktoren ab (z.B. wie groß ist das Zustellgebiet, wie lange ist ein Zusteller unterwegs etc.). Das Einkommen und wie viel du als Bote verdienst, teilt dir dein künftiger Arbeitgeber, das Zustellunternehmen, mit. Wie und wann?Klick einfach hier, fülle das Bewerbungsformular aus und sende deine unverbindliche Bewerbung an das Zustellunternehmen bei dir vor Ort. Dein Ansprechpartner des Zustellunternehmens meldet sich bei dir in den nächsten Tagen und dann hast du die Möglichkeit, alle Details zum Einkommen und zum Vertrag zu besprechen. Anhand deiner Bewerbung mit Informationen zum gewünschten Zustellort etc. kann das Zustellunternehmen dein künftiges Einkommen/deinen Lohn ermitteln. Diese Vorgehensweise trifft auch bei Bewerbungen für einen Ferienjob bzw. als Vertretung bei Urlaub und Krankheit zu.
Das Team der GIZZImedia GmbH und dem Zustellerkom-Jobportal kann dir KEINE Auskunft zum konkreten Verdienst erteilen, da wir nicht dein Arbeitgeber sind. Wir bieten dir über zustellerkom.de den kostenlosen Service zur Online-Bewerbung beim Zustellunternehmen.
Wann erfolgt die Zahlung beim Zustellerjob und wie?
Die Lohnzahlung durch deinen Arbeitgeber erfolgt in der Regel monatlich, je nach Zustellunternehmen entweder zum Monatsende oder zur Monatsmitte des Folgemonats deiner Tätigkeit. Das Geld wird auf dein Girokonto überwiesen. Eine Barauszahlung des Lohnes ist nicht üblich und meistens nicht möglich.
Bin ich beim Zustellerjob versichert?
JA - alle Zusteller sind versichert. Dein Arbeitsverhältnis ist über deinen Arbeitsvertrag, den du mit deinem Arbeitgeber abschließt, geregelt (bei unter 18-Jährigen mit Einverständnis bzw. Unterschrift eines Erziehungsberechtigten). Viele Zusteller werden als kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte im Rahmen eines Minijobs angestellt. Der Versicherungsschutz ist über die Bundesknappschaft gewährleistet, bei der alle Zusteller vom Arbeitgeber gemeldet werden (www.minijob-zentrale.de). Die Unfallversicherung ist über die Berufsgenossenschaft des Zustellunternehmens abgesichert. Bei Midijobs, Teilzeitjobs oder Vollzeitjobs sind Mitarbeiter ebenfalls über den Arbeitgeber versichert.
Wer trägt aus, wenn ich krank oder im Urlaub bzw. in Ferien bin?
Arbeitgeber informieren dich bei Einstellung über Regelungen und Meldeverfahren bei Abwesenheitszeiten wie Urlaub, Ferien, Krankheit etc. Grundsätzlich sollte Urlaub rechtzeitig (nach Möglichkeit mindestens vier Wochen) im Vorfeld angemeldet werden, damit das Zustellunternehmen die Möglichkeit hat, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen. Bei krankheitsbedingtem Ausfall sollte der Ansprechpartner des Zustellunternehmens umgehend vom Austräger informiert werden, sodass schnell eine Vertretung gefunden werden kann. Die lückenlose personelle Besetzung sämtlicher Zustellbezirke ist für den Arbeitgeber von enormer Wichtigkeit!
Für die selbstständige Suche einer Vertretung bieten Zustellunternehmen teilweise Prämien. Wer selbst eine Vertretung sucht, muss dabei das Mindestalter beachten und die Vertretung dem Zustellunternehmen mitteilen, denn ohne Vertrag ist eine Beschäftigung für Aushilfen/Vertretungen nicht möglich.
In der Regel suchen Zustellunternehmen laufend Mitarbeiter für die Zustellung, auch als Krankheitsvertretung, Urlaubsvertretung oder Ferienvertretung. Wir schalten keine Anzeigen für Arbeitgeber in Postleitzahlen, wenn grundsätzlich kein Zustellpersonal gesucht wird. Da in manchen Fällen Arbeitgeber auch bereits für längere Zeiten im Voraus nach Mitarbeitern suchen, kann es vorkommen, dass ein Jobstart nicht sofort zum gewünschten Termin für einen Bewerber möglich ist.
Über die Eingabe der PLZ/Postleitzahl deines gewünschten Arbeitsortes auf www.zustellerkom.de erfährst du, welche/s Zustellunternehmen in deiner PLZ-Region Austrägerjobs anbietet. Im Bereich der Zustellung sind innerhalb einer Postleitzahl mehrere Austräger in unterschiedlichen Bezirken/Gebieten/Touren tätig. Ob aktuell ein Botenjob in deinem Alter und deiner PLZ direkt vor deiner Haustüre frei ist, ermittelt das Zustellunternehmen, nachdem du deine Bewerbung über die Jobbörse zustellerkom.de abgeschickt hast. Hier geht's zum Bewerbungsformular auf zustellerkom.de. Es ist nicht erforderlich, sich mehrfach zu bewerben. Ist nicht sofort das passende Stellenangebot dabei, kann man dem Arbeitgeber die Einwilligung zur Kontaktaufnahme erteilen, sobald ein passendes Jobangebot vorhanden ist.
Briefzusteller/Postboten sowie Zeitungsausträger, die adressierte Sendungen zustellen, sollten über Deutschkenntnisse verfügen. Bei der Zustellung unadressierter Sendungen wie kostenlosen Wochenzeitungen, Anzeigenblättern, Flyer, Reklame, Werbung etc. sind teilweise Grundkenntnisse der deutschen Sprache ausreichend. Es gibt bei diesem Thema deutschlandweit keine einheitliche Vorgehensweise der Zustellunternehmen. Manche Zustellunternehmen bieten Verträge und Korrespondenz in englischer Sprache an. Verträge sollten vom Bewerber gelesen und verstanden werden, manche Bewerber suchen sich für Vertragsgespräche mit dem Arbeitgeber Hilfe von anderen Personen bzw. Übersetzern.
JA, so gut wie alle Zustellunternehmen bieten die Möglichkeit an, den Zustellerjob vorab kennenzulernen. Entweder du teilst dem Zustellunternehmen direkt im Notizfeld des Bewerbungsformulars mit, dass du gerne vorab einen Austräger auf seinem Zustellgang begleiten möchtest oder du fragst beim Zustellunternehmen nach, sobald sich, aufgrund deiner Bewerbung über zustellerkom.de, ein Ansprechpartner deines künftigen Arbeitgebers mit dir in Verbindung setzt.
Können wir zu zweit Zeitung austragen?
Grundsätzlich gilt: Alle Personen, die austragen, müssen beim Zustellunternehmen gemeldet sein und einen Vertrag haben.
Beispiel zum SCHÜLERJOB Zeitung/Prospekte verteilen: Möchten zwei Schüler in einem Zustellgebiet/einem Zustellbezirk pro Zustelltag gemeinsam austeilen, ist dies nicht möglich. Es müsste jeder Schüler ein eigenes Gebiet übernehmen. Wenn dann einer von beiden Urlaub nimmt, kann der andere sein Gebiet als Ferienvertretung in dieser Zeit übernehmen. Eine Information an den Arbeitgeber ist erforderlich.
Beispiel zum Nebenjob als Zeitungsausträger in der Nachtzustellung – Personen ab 18 Jahren: Möchte ein Ehepaar jeden Tag von Montag bis Samstag gemeinsam ein Gebiet/einen Bezirk/eine Tour der Nachtzustellung von Tageszeitungen übernehmen, dann ist dies nicht möglich, weil jeder Person ein Gebiet zugewiesen wird. Möchte ein Ehepaar zwei freie Gebiete pro Nacht übernehmen, dann ist dies möglich, weil jede Person einem Gebiet zugeordnet werden kann. Ein weiterer Fall wäre, dass ein Stammzusteller für seine Urlaubszeit seinem Arbeitgeber eine Vertretung mitteilt, dann ist dies selbstverständlich möglich und vom Zustellunternehmen auch gewünscht (manche Unternehmen zahlen eine Prämie für die Vermittlung einer Urlaubsvertretung). Die Vertretung erhält einen Arbeitsvertrag und wird für die Zeit der Vertretung angemeldet.
Hinweis: Zustellungen über Personen, die nicht beim Arbeitgeber angemeldet sind, sind vom Gesetzgeber und somit auch vom Arbeitgeber nicht erlaubt. Verletzt sich eine nichtangemeldete Person beim Austragen von Medien, besteht kein Versicherungsschutz! Nur angemeldete Personen sind über die Berufsgenossenschaft versichert.
Kann ich mein Kind beim Flyerverteilen oder Zeitung austragen mitnehmen?
Boten sind bei jeder Witterung unterwegs, Zustelltermine müssen eingehalten und dürfen nicht verschoben werden. Wer einen Zustellerjob annimmt, sollte zuvor eine Kinderbetreuung organisieren. Es ist nicht möglich, einen Austrägerjob mit Kind zu planen. Kinder sind während der Zustellung über die Berufsgenossenschaft NICHT mitversichert.
Muss ich auch bei Unwetter, Sturm oder orkanartigen Böen ausgetragen?
Sofern das Austragen von Medien zum vereinbarten Zustelltermin aufgrund von außerordentlichen Wetterverhältnissen nicht möglich ist, solltest du umgehend mit deinem Arbeitgeber/Ansprechpartner beim Zustellunternehmen Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Welche Unterlagen benötigt ein Arbeitgeber von mir?
Da uns diese Frage immer wieder gestellt wird, beantworten wir sie an dieser Stelle und haben nachfolgend Dokumente/Informationen gelistet, die von Arbeitgebern vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages angefordert werden können. Abweichungen sind möglich. Es gibt keine einheitliche Vorgehensweise hierzu. Zutreffend sind die Vorgaben des künftigen Arbeitgebers.
Steueridentifikationsnummer ( www.bzst.de)Eventuell Kopie des Personalausweises ( https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Beantragung/beantragung_node.html)
Sozialversicherungsausweis ( www.deutsche-rentenversicherung.de). Dieser wird ausgestellt anhand der Versicherungsnummer bei einer Krankenkasse. Bei Verlust gibt es einen Ersatz-Sozialversicherungsausweis bei der Deutschen Rentenversicherung, der über die Krankenkasse zu beantragen ist.
Arbeitsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger (für die Meldeadresse zuständige Ausländerbehörde)
Schulbestätigung bei Schülern (erteilt das Sekretariat der jeweiligen Schule)
Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei unter 18-Jährigen
Kontoverbindung für die Überweisung des Lohnes
Dokumente, die Arbeitgeber eventuell von Bewerbern für die Briefzustellung anfordern:
LebenslaufZeugnisse vorheriger Arbeitgeber
Polizeiliches Führungszeugnis ( www.bundesjustizamt.de)