Glossar der Zustellbranche
Post Bank und Fernmeldegeheimnis
Briefzusteller unterliegen dem Post-, Bank- und Fernmeldegeheimnis und haben hierzu eine Verpflichtungserklärung bei Ihrem Arbeitgeber zu unterzeichnen. Verstöße dagegen sind strafbar
Briefzusteller unterliegen dem Post-, Bank- und Fernmeldegeheimnis und haben hierzu eine Verpflichtungserklärung bei Ihrem Arbeitgeber zu unterzeichnen. Verstöße dagegen sind strafbar