Unadressierte Zustellung, Zustellverbote, Sonderformen

Ob Anzeigenblätter, Wochenblätter, Gratiszeitungen oder Wochenzeitungen zugestellt, Flyer, Werbung oder Reklame ausgeteilt werden - es handelt sich um die unadressierte Zustellung, bei der das Beachten von Zustellverboten ein wesentlicher Vertragsbestandteil zwischen Mitarbeitern der Zustellung und Arbeitgebern ist.


Unadressierte Zustellung

Unadressierte Prospektzustellung

Unadressierte Werbemedien, die kostenlos an private Haushalte zugestellt werden, sind im Allgemeinen die Folgenden: Prospekte, Flyer, Broschüren, Kataloge, Altkleidersäcke, Bäckertüten etc. Die Prospektverteilung gehört zur Gattung der Direktverteilung oder auch Haushaltswerbung / Haushaltwerbung genannt. In der Regel werden Prospekte bei privaten Haushalten zugestellt, nicht bei Einzelhandelsgeschäften, Gewerbebetrieben etc.

Unadressierte Zeitungszustellung

Bei der unadressierten Zeitungszustellung handelt es sich um das Austeilen von kostenlosen Zeitungen Gratiszeitungen die auch zum Beispiel Wochenblätter, Anzeigenblätter, Sonntagszeitung etc. genannt werden. Teilweise zählt auch die Zustellung von Gemeindeblättern zur Zustellart der unadressierten Zeitungszustellung. Es handelt sich in der Regel um mehrseitige Zeitungen, die auch Prospektbeilagen beinhalten können.

Laufroute, Zustellgang, Revier-Route

Anhand des Gebietsplanes oder Straßenlisten ergibt sich die Laufroute für einen Zeitungsboten oder Prospektverteiler. Je besser die Route geplant ist, umso kürzer sind die Wege und umso schneller ist ein Zusteller fertig. Bei der Routenplanung sollte berücksichtigt werden, ob alle Zustellobjekte auf einmal mitgenommen werden können oder nicht. Erteilt ein Zustellunternehmen Anweisungen zu den Laufrouten, dann sind diese zu befolgen. Informationen werden in Papierform oder in einer App vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.


Zustellverbote | Werbeverbote | Werbeverweigerer | Werbestopper | Anzeigenblattverweigerer etc.

Über ein Zustellverbot teilen Personen oder Hausverwaltungen Austrägern mit, dass sie bestimmte Medien nicht erhalten möchten. Diese Vermerke dürfen von Zustellern keinesfalls mit einem Schulterzucken abgetan werden, denn das Nichtbeachten kann im äußersten Fall zu einem Rechtsstreit zwischen Hausbewohnern und Zustellunternehmen führen. Dies hat dann auch Konsequenzen für den Austräger.

Zustellverbote gibt es für Produkte der unadressierten Zustellung: Keine Prospekte oder kostenlosen Zeitungen bei Zustellverboten einwerfen!

1. Zustellverbote auf Briefkästen, Zeitungsboxen oder am Klingelschild

2. Zustellverbote auf Lieferscheinen / Versandpapieren

In diesen Fällen trägt sich ein Hausbewohner in die sogenannte Robinsonliste ein und teilt dem Zustellunternehmen mit, dass er keine Werbung oder kostenlosen Zeitungen wünscht und der Zusteller findet diese Adresse auf seinem Lieferschein. Wöchentliche Aktualisierungen sollten unbedingt berücksichtigt werden.

Werbeverbote und Zustellverbote bei der Zustellung

Sonderformen der unadressierten Zustellung

Magazine mit redaktionellen Inhalten

Man spricht von einer brutto-Verteilung das heißt, dass alle privaten Haushalte inklusive Werbeverbote ein Exemplar erhalten. Magazine mit redaktionellen Inhalten dürfen auch bei Werbeverboten wie z. B. „bitte keine Werbung“ zugestellt werden. Keine Zustellung erfolgt bei Briefkästen mit Hinweisen wie zum Beispiel „bitte keine kostenlosen Magazine“. (Informationen auf dem Lieferschein beachten!)

Türhänger-Zustellung

In der Regel werden Türhänger bei Einfamilienhäusern an die Haustüre gehängt und bei Mehrfamilienhäusern in die Briefkästen zugestellt. Es handelt sich um Werbesendungen, deshalb:

ACHTUNG: Keine Zustellung von Türhängern bei Zustellverboten wie „Bitte keine Werbung“, auch nicht an die Türen hängen!

Post-its

Notizen, die an Briefkästen geklebt werden – auch bei dieser Zustellart sind Zustellverbote an Briefkästen zu beachten.

Resthaushaltszustellung (RHH-Zustellung)

  1. Unadressierte Prospekte, die im Tageszeitungsbezirk an alle Nichtleser (Haushalte, die keine Tageszeitung erhalten) abzüglich Werbeverbote zugestellt werden.
  2. Unadressierte kostenlose Zeitungen oder Magazine mit redaktionellen Inhalten die im Tageszeitungsbezirk an alle Nichtleser (Haushalte, die keine Tageszeitung erhalten) zugestellt werden (auch an Werbeverbote, nicht an Verbote wie „bitte keine kostenlosen Zeitungen oder Magazine).

Informationen vom Arbeitgeber beachten!

Bitte bei der Anlieferung oder Abholung der Zustellobjekte immer alle Informationen vom Zustellunternehmen auf dem Lieferschein, Versandpapieren, Informationsblättern oder in der App beachten. Darüber hinaus auch alle Zustellverbote auf Briefkästen. Falls es Fragen gibt zur Art der Zustellung oder Zustellverboten, am besten gleich mit dem Ansprechpartner des Zustellunternehmens in Verbindung setzen, bevor es zu einer eventuellen Reklamation kommt.