Termine, Krankheit, Urlaub, Vertretung
Wer einen Zustellerjob zum Austragen von Briefen, Zeitungen oder Prospekten startet, verpflichtet sich vertraglich beim Arbeitgeber zur Termintreue. Mehr dazu sowie zum wichtigen Thema der Vertretung anbei.
Zustelltermine
Zustelltermine sind fix und sollten vom Austräger grundsätzlich eingehalten werden. Weder ein Vorziehen, noch ein Verschieben ist - ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber - möglich.
Kein Abonnent möchte die Tageszeitung von gestern erhalten. Kein Briefempfänger möchte eine Rechnung erst dann erhalten, wenn schon Mahngebühren fällig sind und kein Mensch freut sich darüber, Angebote von Supermärkten erst dann im Briefkasten vorzufinden, wenn Sonderangebote nicht mehr gültig sind.
Das Nichtbeachten von Zustellterminen kann für Zusteller Konsequenzen nach sich ziehen (Abmahnung, Kündigung etc.). Tipps zur Zustellqualität.
Raus bei Wind und Wetter
Das Einhalten von Zustellterminen zählt auch dann für Boten, wenn das Wetter mal nicht so toll ist. Tipps zur Zustellerausrüstung.
Vertretungsregelung
Abwesenheit des Zustellers
Eine Vertretungsregelung sollte grundsätzlich mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, nur so kann das Zustellunternehmen mit der Vertretung alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten klären und prüfen, ob die betreffende Person als Vertreter eingesetzt werden kann und alle gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
Ferien | Urlaub
Ferien- und Urlaubszeiten sind in der Regel planbar. Dies erleichtert Zusteller und Arbeitgeber, eine Vertretung rechtzeitig zu finden. Die folgenden Punkte sollten Zusteller für eine gute Planung berücksichtigen:
- Arbeitgeber / Zustellunternehmen rechtzeitig informieren - nach Möglichkeit mind. 4 Wochen vor Urlaubsbeginn
- Kann ich als Zusteller eine Vertretung einsetzen?
- Beim Zustellunternehmen anfragen, ob dies möglich ist, falls ja:
- Vertragsrelevante Informationen zur Vertretung an das Zustellunternehmen übermitteln
- Gute Einarbeitung durch den Zusteller
- Beim Zustellunternehmen anfragen, ob dies möglich ist, falls ja:
Krankheit
Eine umgehende Information im Krankheitsfall an den Arbeitgeber ist wichtig, damit schnell reagiert und eine Vertretung gesucht und gefunden werden kann. Erfolgt die Kommunikation mit dem Zustellunternehmen nicht über ein Zusteller - Onlineportal, stehen andere Kommunikationswege zur Verfügung, über die eine Nachricht hinterlassen werden kann.
Tipp: Manche Arbeitgeber bezahlen Zustellern, die selbst für eine Vertretung bei Abwesenheit sorgen, eine Prämie. Auch die Vermittlung von dauerhaften Mitarbeitern für die Zustellung kann sich lohnen. Einfach mal beim Zustellunternehmen, Arbeitgeber nachfragen.