Termine, Krankheit, Urlaub
Startet ein Schüler einen Austrägerjob zum Austragen von Zeitungen, Gemeindeblätter oder Prospekten, so verpflichtet sich dieser (mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) vertraglich beim Zustellunternehmen zur Termintreue. Ein wesentlicher Bestandteil der Zuverlässigkeit, ist das rechtzeitige Anmelden von Abwesenheitszeiten.
Zustelltermine
Zustelltermine sind fix und müssen vom Austräger grundsätzlich eingehalten werden, weder ein Vorziehen, noch ein Verschieben ist - ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber - möglich.
Kein Zeitungsempfänger möchte die Zeitung von gestern erhalten und kein Mensch freut sich darüber, Angebote von Supermärkten erst dann im Briefkasten vorzufinden, wenn Sonderangebote nicht mehr gültig und schon ausverkauft sind.
Das Nichtbeachten von Zustellterminen kann für Zusteller Konsequenzen nach sich ziehen (Abmahnung, Kündigung etc.). Tipps zur Zustellqualität.
Raus bei Wind und Wetter
Das Einhalten von Zustellterminen zählt auch dann für einen Boten, wenn das Wetter mal nicht so toll ist. Tipps zur Zustellerausrüstung.
Abwesenheit des Zustellers | Vertretung
Bitte berücksichtigen, dass eine Vertretungsregelung grundsätzlich mit dem Arbeitgeber abzustimmen ist, nur so kann das Zustellunternehmen mit der Vertretung alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten klären und prüfen, ob die betreffende Person als Vertreter eingesetzt werden kann und alle gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
Ferien
Ferienzeiten sind in der Regel planbar. Dies erleichtert Zusteller und Arbeitgeber, eine Vertretung rechtzeitig zu finden. Die folgenden Punkte sollten Zeitungsboten oder Prospektausteiler für eine gute Planung berücksichtigen:
- Arbeitgeber / Zustellunternehmen rechtzeitig informieren - nach Möglichkeit 4 Wochen vor Urlaubsbeginn
- Kann ich als Zusteller eine Vertretung einsetzen?
- Beim Zustellunternehmen anfragen, ob dies möglich ist, falls ja:
- Gesetzliches bzw. vom Arbeitgeber gefordertes Mindestalter berücksichtigen
- Vertragsrelevante Informationen zur Vertretung an das Zustellunternehmen übermitteln
- Gute Einarbeitung durch den Zusteller gewährleisten
Krankheit
Damit im Krankheitsfall schnell reagiert und eine Vertretung gesucht und gefunden werden kann, ist der Arbeitgeber UMGEHEND zu informieren. Am Wochenende oder außerhalb der Bürozeiten haben Zustellunternehmen in der Regel eine Mailbox für Ausfälle eingerichtet, auf der eine Nachricht hinterlassen werden kann oder Zusteller haben Zugang zu online - Systemen beim Arbeitgeber.
Tipp: Manche Arbeitgeber bezahlen Zustellern eine Prämie, die selbst für die Vertretung sorgen und eine Person zur Vertretung empfehlen können. Auch die Vermittlung von dauerhaften Mitarbeitern für die Zustellung kann sich lohnen. Einfach mal beim Zustellunternehmen nachfragen.