Schon gewusst?
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind jetzt dazu verpflichtet, einen Datenabgleich auszuführen bevor eine elektronische Gesundheitskarte versandt wird. Das heißt: Die Anschrift des Versicherten wird mit dem Melderegister des Einwohnermeldeamts abgeglichen.
Nur wenn die Adresse bestätigt wird, kann die neue elektronische Gesundheitskarte abgeschickt werden. So sollen Sozialdaten besser geschützt werden.
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Quelle: DAK
Neues von der Krankenkasse
23 Januar 2024