"Muss ich meine Eltern informieren, wenn ich in den Ferien Zeitung austragen möchte?"
Ja! Denn:
Ohne die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten kommt bei unter 18-jährigen kein Arbeitsvertrag beim Schülerjob zustande.
Deine Eltern müssen also damit einverstanden sein, dass du einen Botenjob machst und Zeitungen austrägst, Prospekte zustellst oder Gemeindeblätter bei dir vor Ort austrägst.
Über Zustellerkom kannst du dich ganz einfach und kostenlos für einen Ferienjob zum Zeitung austeilen oder Prospekte verteilen bewerben.
Ein Arbeitsvertrag kommt erst mit dem Zustellunternehmen zustande, nachdem alle Jobdetails besprochen sind und du (und ein Erziehungsberechtigter) und der Arbeitgeber euch einig seid.